Generell gesprochen sind Krankentransporte für akute medizinische Fälle vorgesehen, während Krankenfahrten dazu dienen, Patienten mit eingeschränkter Mobilität zu medizinischen Terminen zu bringen.

Das heißt, Krankentransporte sind spezielle Fahrten, bei denen Patienten in einem medizinisch ausgestatteten Fahrzeug transportiert werden, um medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Arztpraxen zu erreichen. Diese Fahrten werden in der Regel von Rettungsdiensten oder Krankentransportunternehmen durchgeführt, weil medizinisches Fachpersonal dabei anwesend sein muss. Krankenfahrten hingegen sind Fahrten für diejenigen Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel oder normale Fahrzeuge zu nutzen. Diese Fahrten werden von Krankenfahrdiensten oder Taxiunternehmen angeboten und dienen in der Regel der Beförderung von Patienten zu Arztterminen, Therapiesitzungen oder anderen medizinischen Zwecken. Die Kosten für Krankenfahrten können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet sind und bestimmten Kriterien entsprechen.

Wann und wie einen Krankentransport in Anspruch nehmen?

Krankentransporte können verordnet werden, wenn aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls Ihre Beweglichkeit erheblich eingeschränkt ist und eine medizinische Betreuung erforderlich ist, die einen Krankentransport aus medizinischer Sicht erfordert.

Dies trifft zum Beispiel zu auf:

  • Fahrten zu und von medizinischen Institutionen wie Dialysezentren, Arztpraxen oder Gesundheitszentren, insbesondere für ambulante Operationen und Untersuchungen.
  • Entlassungsfahrten aus der stationären Behandlung zu betreuten Wohneinrichtungen, Seniorenresidenzen oder anderen Kliniken.
  • Krankentransporte in das oder vom Krankenhaus, unabhängig von der Wohnsituation, sei es ambulante Pflege zu Hause oder betreute Wohnanlagen.

Im Gegensatz dazu stellt eine Krankenfahrt mit dem Taxi keinen Krankentransport per Definition dar. Eine Beförderung mit einem Taxi oder Mietwagen sollten Sie vorher telefonisch bei dem Taxi-Unternehmen anmelden, damit der Fahrer weiß, dass er Sie auch auf den Gehstrecken zu Ihren Einrichtungen begleiten muss. Auch dies unterscheidet das Taxi vom Krankentransport, bei dem Sie zumeist von Rettungskräften im Tragestuhl oder auf der Trage befördert werden.

Kostenübernahme mit Verordnung

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für den Krankentransport übernimmt, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die bestätigt, dass die Fahrt aus medizinischer Sicht unerlässlich ist. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt direkt durch den Transportdienstleister. Als gesetzlich Versicherter tragen Sie zehn Prozent der Kosten pro Fahrt selbst. Allerdings ist die Eigenbeteiligung für den Krankentransport auf maximal zehn Euro begrenzt und beträgt mindestens fünf Euro. Der Selbstkostenanteil gilt auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein Pflegegrad vorhanden ist. Also auch ein Transportschein bei Pflegegrad 2 oder höher zieht die Kostenbeteiligung unweigerlich nach sich.

Eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten per Taxi ist nur möglich, wenn die Fahrten in Verbindung mit einer Leistung der Krankenkasse gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) stehen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Fahrt beispielsweise zu einem Therapeuten oder einem Arzt im Rahmen einer medizinischen Behandlung erfolgen muss. Dies bedeutet, dass der Arzt keine Verordnung ausstellen darf, wenn Sie lediglich ein Rezept oder einen Befund abholen und es keinen medizinischen Grund für Ihren Besuch gibt.

Allerdings können Sie für medizinisch notwendige Arztbesuche ein Taxi ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, wenn Sie eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Pflegegrad von 3, 4 oder 5 mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung.
  • Sie besitzen eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "BI" (blind) oder "H" (hilflos).

Für weitere Auskünfte zu der Thematik Krankenfahrten per Taxi und Krankentransport erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem behandelnden Arzt oder fragen Sie unsere kundigen Mitarbeiter bei HelpPhone, die Ihnen gern beratend zur Verfügung stehen.