Der Pflegegrad 4 wird auf Personen angewendet, die laut Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) „schwerste Beeinträchtigungen“ ihrer Selbstständigkeit vorweisen. Auf einer Punkteskala, die für diese Pflegegrade eingeführt wurde, haben Betroffene mit Pflegegrad 4 eine Punktzahl von 70 bis 90 Punkten, wobei die Punktzahl 100 die größtmögliche Beeinträchtigung bedeutet. Die Beeinträchtigungen beziehen sich auf so elementare Aspekte des täglichen Lebens wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen (Aggressivität, Ängstlichkeit), Selbstversorgung, soziale Kontakte und Alltagsbewältigung.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Betroffene mit Pflegegrad 4 können Leistungen beantragen. Zu allererst stehen ihnen und ihren Angehörigen Geldleistungen zu, die sich wie folgt beziffern lassen:

  • Pflegegeld = 728 € pro Monat
  • Pflegesachleistungen = 1.693 € pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege = 1.612 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege = 1.775 € pro Monat
  • Entlastungs- und Betreuungsleistungen = 125 € pro Monat
  • Verbrauchsmittel in der Pflege = 40 € pro Monat
  • Wohngruppenzuschuss = 214 € im Monat
  • Kurzzeitpflege = 1.774 € pro Jahr
  • Verhinderungspflege = 1.612 € pro Jahr
  • Wohnraumanpassung = 4.000 € einmalig

Sogar ein Antrag auf einen Hausnotruf kann gestellt werden, der bei Genehmigung von der Pflegekasse mit 25,50 € im Monat bezuschusst wird. Beispielsweise ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 höher als das bei Pflegegrad 3 und darunter, andere Leistungen wie Verbrauchsmittel, Wohngruppenzuschuss und Wohnraumanpassung sind bei allen Pflegegraden gleich.

Wenn beispielsweise die zu pflegende Person mit Pflegegrad 4 eine Haushaltshilfe benötigt, ist dies – wie auch ein Pflegedienst – mit den Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro im Monat abgedeckt. Die Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn die unterstützende Person, sei es eine professionelle Pflegekraft oder ein pflegender Angehöriger, Anspruch auf gesetzlichen Urlaub hat oder im Falle ihrer eigenen Erkrankung eine Auszeit benötigt.

Pflegegrad 4 beantragen – was muss ich beachten?

Um das Pflegegeld für Pflegegrad 4 zu bekommen, um überhaupt die Pflegegrad 4-Leistungen bekommen zu können, müssen diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dies ist fast immer formlos möglich, und Hilfe dazu ist bei sogenannten Pflegestützpunkten zu bekommen, aber natürlich auch bei unseren Mitarbeitern von HelpPhone. Sobald Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um Ihre Fähigkeiten zur Selbstversorgung zu bewerten und die Punktzahl festzulegen. Es ist ratsam, sich sorgfältig auf diesen Besuch vorzubereiten, zum Beispiel sollte die bedürftige Person als auch ihre Angehörigen idealerweise bereits im Vorfeld ein Pflegetagebuch führen, um die Situation möglichst genau zu dokumentieren. Nähere Informationen dazu geben Ihnen unsere Mitarbeiter HelpPhone, gern. Kontaktieren Sie uns!