Wenn in puncto Mobilität, kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten, psychischer Stabilität, bei der Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte sowie im Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen ein „erhebliches“ Maß an Beeinträchtigungen festgestellt werden kann, wird voraussichtlich Pflegegrad 2 zuerkannt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das im Rahmen des NBA, des „Neuen Begutachtungs-Assessment“, eine Punktzahl von 27 bis 47 Punkten, bei möglichen 100 Punkten.

Pflegegrad 2: Leistungen, die man beanspruchen kann

Personen mit Pflegegrad 2, können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Ebenso gibt es auch die Möglichkeit, Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst zu erhalten. Darüber hinaus stehen Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege, für die Verhinderungspflege und stationäre Pflege zur Verfügung. Bei Pflegegrad 2 liegen Geldleistungen schon nicht mehr im unerheblichen Bereich. Hier ist ein Überblick über die Pflegegrad 2-Geldleistungen, die den Betroffenen zustehen, wenn die Gegebenheiten entsprechend sind:

  • Pflegegeld = 316 € pro Monat
  • Pflegesachleistungen = 724 € pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege = 689 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege = 770 € pro Monat
  • Entlastungs- und Betreuungsleistungen = 125 € pro Monat
  • Verbrauchsmittel in der Pflege = 40 € pro Monat
  • Wohngruppenzuschuss = 214 € im Monat
  • Kurzzeitpflege = 1.774 € pro Jahr
  • Verhinderungspflege = 1.612 € pro Jahr
  • Wohnraumanpassung = 4.000 € einmalig
  • Last but not least Hausnotruf = 25,50 € im Monat

Hierbei ist zu beachten, dass sich einige der aufgeführten Pflegegrad 2-Geldleistungen gegenseitig ausschließen können, da man zum Beispiel bei einer vollstationären Pflege natürlich keinen Wohngruppenzuschuss beantragen kann. Die Pflegesachleistungen in Höhe von 724 € beziehen sich bei Pflegegrad 2 auf Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt oder wenn Sie mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe benötigen.

Pflegegrad 2 beantragen

Wie beantragt man einen Pflegegrad? Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fordern Sie ein Antragsformular an. Dieses kann auch telefonisch erfolgen. Wenn Sie allerdings formlos per E-Mail oder per Post den Antrag stellen, können Sie den Zeitpunkt der Antragstellung belegen, was für die Höhe der ersten Zahlung wichtig sein kann, da die Bewilligung immer ab Antragstellung gilt, und nicht erst ab Entscheid. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann ein Formular zu, dass Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Ein Mitarbeiter des MDK kommt daraufhin zu Ihnen und legt den Pflegegrad fest. Dass Sie speziell Pflegegrad 2 zugesprochen haben möchten, können Sie selbst nicht entscheiden, die Höhe des Pflegegrades entscheidet die Fachkraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK).

Haben Sie Fragen zur Antragstellung auf einen Pflegegrad oder die Kostenübernahme für einen Hausnotruf durch die Pflegekasse, wenden Sie sich gerne an unseren Kontakt von HelpPhone, wir können Sie kompetent beraten und dabei unterstützen.