Wenn „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ in Bezug auf Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Stabilität, Alltagsgestaltung, soziale Kontakte und den Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen vorliegen, ist die Zuordnung zum Pflegegrad 5 durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wahrscheinlich. Innerhalb des „Neuen Begutachtungs-Assessment" (NBA) entspricht dies einer Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten, wobei 100 die höchste zu erreichende Punktzahl darstellt.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige Personen, die den Pflegegrad 5 zuerkannt bekommen haben, sind in erheblichem Maße auf Unterstützung von anderen, seien es professionelle Pflegekräfte oder engagierte Angehörige, angewiesen. Infolgedessen stehen ihnen umfassende Leistungen für Pflegegrad 5 vonseiten der Pflegekasse zu. Wenn die Kriterien für den Pflegegrad 5 erfüllt sind, erhalten Versicherte folgende Sach- und Geldleistungen von ihrer Pflegekasse:

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 5 = 901 € pro Monat
  • Pflegesachleistungen = 2.095 € pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege = 1.995 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege = 2.005 € pro Monat
  • Entlastungs- und Betreuungsleistungen = 125 € pro Monat
  • Verbrauchsmittel in der Pflege = 40 € pro Monat
  • Wohngruppenzuschuss = 214 € im Monat
  • Kurzzeitpflege = 1.774 € pro Jahr
  • Verhinderungspflege = 1.612 € pro Jahr
  • Wohnraumanpassung = 4.000 € einmalig

Hinzu kommt die Möglichkeit, einen Hausnotruf zu beantragen, der mit 25,50 Euro pro Monat bezuschusst wird. Während das Pflegegeld für Pflegegrad 5 höher ist als das der anderen Pflegegrade, sind finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 5 gleich hoch wie bei anderen Graden. Dies trifft zum Beispiel auf die Verbrauchsmittel zu, auf die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie auf die Wohnraumanpassung. Auch die Entlastungs- und Betreuungsleistungen sind in allen Abstufungen gleich hoch und können auch bei Pflegegrad 5 für Haushaltshilfen genutzt werden.

Wie Pflegegrad 5 beantragen?

Um den Pflegegrad 5 zu beantragen, kontaktieren Sie einfach Ihre Krankenkasse und fordern Sie das Antragsformular an, entweder telefonisch oder formlos per E-Mail oder Post. Die formlose Antragstellung ermöglicht es Ihnen, den Zeitpunkt nachzuweisen, was für die Berechnung der ersten Zahlung relevant ist. Nach Erhalt des Antragsformulars von der Pflegekasse füllen Sie es aus und senden es zurück. Ein Mitarbeiter des MDK kommt dann zu Ihnen, um den Pflegegrad festzulegen. Beachten Sie, dass die Höhe des Pflegegrades nicht von Ihnen, sondern allein von der Fachkraft des MDK bestimmt wird. Sind Sie allerdings mit der Einschätzung des MDK nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.

Bei Fragen zur Kostenübernahme für einen Hausnotruf durch die Pflegekasse oder zur Antragstellung auf einen Pflegegrad, wenden Sie sich gerne an unseren Kontakt von HelpPhone, wir können Sie kompetent beraten und unterstützen.