Infoline: 0800 5894573
Ob aus heiterem Himmel oder als Folge einer fortschreitenden Krankheit – wenn Menschen mit der Situation konfrontiert werden, dauerhaft auf Hilfe anderer angewiesen zu sein, um ihren Alltag zu bewältigen, stellt das diese Menschen und ihre Angehörigen vor eine große Herausforderung. Es sind plötzlich viele organisatorische Belange zu regeln. Doch was genau bedeutet eigentlich Pflegebedürftigkeit, und unter welchen Umständen wird ein Pflegegrad vergeben?
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist gesetzlich verankert und im Sozialgesetzbuch (§14 SGB XI) genau definiert. Die offizielle Definition für pflegebedürftig lautet: „Pflegebedürftig im Sinne des Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingt Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingt Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.“
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit einer Person erfolgt daher immer nach einer individuellen Prüfung, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt wird. Dieser prüft die Kriterien des Pflegebedürftigkeitsbegriffes gemäß einem festgelegten Schema.
Es gibt sechs Hauptkriterien, die bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden, beziehungsweise ab wann man per Definition als pflegebedürftig gilt:
Seit der Pflegereform von 2017 werden psychische Erkrankungen stärker berücksichtigt und die Stärke der Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade unterteilt. Jeder Bereich wird in Einzelkriterien unterteilt, für die Punkte vergeben werden. Diese Punkte werden unterschiedlich gewichtet, wobei die Selbstversorgung einen größeren Anteil an der Bewertung innehat als beispielsweise die Mobilität. Basierend auf den Punkten wird dann ein Pflegegrad vergeben.
Nach einer Behandlung im Krankenhaus, beispielsweise nach einem Unfall, kann es vorkommen, dass eine geschädigte Person vorübergehend fachliche Pflege benötigt. In solchen Situationen übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Pflegekosten, wenn die Pflege weniger als sechs Monate dauert.
Allerdings haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, selbst wenn sie nur vorübergehen der Definition für pflegebedürftig entsprechen:
Wenn Sie der Definition nach pflegebedürftig sind und Leistungen beantragen möchten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder die Klinik, in der Sie behandelt werden oder wurden. Auch Ihre Kranken- beziehungsweise Pflegekasse zu kontaktieren, ist hilfreich.
Mit einem Hausnotruf-System von HelpPhone sind Sie in Ihren eigenen vier Wänden abgesichert und können unter Umständen länger „zu Hause“ wohnen bleiben, obwohl Sie vielleicht schon Hilfe im Alltag benötigen. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über unsere Serviceleistungen.