Für einen Hausnotruf fallen monatliche Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Höhe hängt von den dazu gebuchten Leistungen ab. In der Regel liegt der Basispreis eines Hausnotrufs bei 25,50 Euro. Die Anbieter der Hausnotrufsysteme bieten zu dem Basispaket unterschiedliche Zusatzleistungen an, die allesamt die Kosten des Basispreises übersteigen können. Zu diesen Leistungen zählen auch die Einsatzkosten eines Notfalls, die der Leistungsnehmer selber tragen muss.

Wer sich nun ein Hausnotrufsystem anschaffen möchte, der beschäftigt sich früher oder später auch mit den Kosten, die einmalig und auch monatlich fällig werden. Neben der monatlichen Grundgebühr kann zudem eine Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr vom Anbieter erhoben werden. Für manch einen ist die monatliche Gebühr nicht zu stemmen, weshalb der Notfallknopf für Senioren deshalb nicht im Haushalt einzieht. Die Kosten für den Hausnotruf müssen meist nicht vom Leistungsnehmer gezahlt werden, sondern können bis zu einem gewissen Grad von der Pflegekasse übernommen werden. Der Hausnotruf ist im Sozialgesetzbuch als offizielles Hilfsmittel angesehen. Festgehalten ist dort, dass die Pflegekassen eine monatliche Gebühr bis maximal 25,50 Euro übernehmen müssen. Zudem können sie sich an den Kosten für die Anschlussgebühr beteiligen. Liegt der Basispreis über dem Maximalbetrag den die Pflegekasse bezuschusst, wird die Differenz vom Leistungsnehmer, in dem Fall von Ihnen an den Hausnotrufanbieter gezahlt. Ausgeschlossen von einer Übernahme sind jedoch Mobiltelefonie, sogenannte Seniorenhandys, die ohne eine Basisstation funktionieren und außerhalb der vier Wände genutzt werden können.

Voraussetzungen für die Übernahme

Damit die Pflege- oder Krankenkasse die Hausnotruf-Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist wichtig, dass ein Pflegegrad vorliegt, der bereits beantragt oder im Idealfall bereits festgestellt wurde. Die Hausnotruf-Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem gewährleistet, wenn der Betroffene weitestgehend alleine oder mit jemandem zusammen lebt, der im Notfall keine Hilfe holen kann. Weiterhin ist wichtig, dass die pflegebedürftige Person aufgrund seines Pflege- oder Krankheitsgrades nicht in der Lage ist, mit einem handelsüblichen Telefon den Notruf zu wählen oder darüber Hilfe zu holen.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen. Im ersten Schritt müssen Sie selber tätig werden, indem Sie das Antragformular ausfüllen und bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse stellt Ihnen das Antragsformular in der Regel zur Verfügung und unterstützt Sie beim Ausfüllen. Ist der Antrag eingereicht, wird die Pflegekasse aktiv. Sie prüft den Antrag und alle vorliegenden Unterlagen. Gegebenenfalls holen sie sich ein Gutachten des medizinischen Dienstes ein, wenn die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von vier Wochen nachdem Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben, einen schriftlichen Widerspruch einreichen und eine erneute Prüfung erzwingen. Ist die Bewilligung erwirkt, wird die Pflegekasse im dritten Schritt schriftlich über eine Kostenübernahmeerklärung informiert. Ab dann werden die Hausnotruf-Kosten übernommen und direkt an den Hausnotrufanbieter beglichen. Lediglich die Zusatzleistungen müssen von Ihnen separat mit dem Anbieter verrechnet werden. Läuft Ihr Hausnotrufvertrag bereits, während die Prüfung noch nicht abgeschlossen war, werden alle bis dato gezahlten Vorleistungen des Hausnotrufsystems in der Regel rückerstattet.

Die Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse ist beim HelpPhone Basic und HelpPhone Luna möglich. Die monatliche Grundgebühr beider Hausnotrufsysteme liegt bei der Maximalgrenze von 25,50 Euro, demnach kann Ihre Pflegekasse die gesamten Kosten des Hausnotrufs übernehmen. Die Pflegekasse entscheidet immer im Einzelfall, weshalb der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird. Sie muss jedoch einen nachvollziehbaren Grund angeben, weshalb es meist sinnvoll ist, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.