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Das Vorhandensein von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wird immer dann wichtig, wenn der oder die Betroffene selbst seine oder ihre Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung nicht mehr äußern kann. Dies kann der Fall sein, wenn eine Demenz soweit fortgeschritten ist, dass der oder die Patient:in die eigene Situation nicht mehr vollständig verstandesmäßig erfassen kann, und deshalb außerstande ist, bewusste Entscheidungen zu fällen. Auch wenn eine Person nach zum Beispiel einem oder mehreren Schlaganfällen nicht mehr in der Lage ist, zu kommunizieren, weder verbal noch schriftlich, können eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht nötig werden. Auch im Falle einer Bewusstlosigkeit oder gar eines langen Komas können Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Zweifel über das weitere medizinische Vorgehen ausräumen. In diesen und ähnlichen Fällen nämlich sind die Angehörigen einer Person gefragt, entsprechende Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, bewusstseinstrübende Mittel und medizinische Eingriffe zu fällen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Angehörigen Ihre diesbezüglichen Wünsche kennen und respektieren, sollten Sie beizeiten eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfassen.
Eine Patientenverfügung ist von Bedeutung,
Alle nur denkbaren Eventualitäten lassen sich mit einer Patientenverfügung unmöglich abdecken. Gegebenenfalls müssen unvorhergesehene Entscheidungen Ihre medizinische Versorgung betreffend gefällt werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dann sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben,
Beides, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, können in einfacher, schriftlicher Form mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen verfasst werden. Sie müssen nicht notariell beglaubigt sein, um rechtlich bindend zu sein.
Viele Institutionen wie der Pflegedienst, die Krankenkasse oder der Hausnotruf für Senioren stellen Formulare zur Verfügung, die das Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erleichtern. Sind die beiden Erklärungen dann einmal verfasst und unterschrieben, können sie sowohl im eigenen Zuhause aufbewahrt werden, wo man sie im Ernstfall leicht finden können sollte, als auch beim Hausarzt, beim Pflegedienst oder beim Hausnotruf für Senioren, der die Unterlagen dann entsprechend weiterleitet. Es kann günstig sein, mehrere Kopien von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht anzufertigen und an verschiedenen Orten zu hinterlegen.
Sprechen Sie unsere Mitarbeiter von HelpPhone gerne an, wenn Sie Fragen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht haben. Wir beraten Sie auch in diesem Bereich gern.