Seniorinnen und Senioren, die ein Hausnotrufsystem, beispielsweise von HelpPhone, nutzen, um ein selbstständiges Leben zu führen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kostenübernahme für den Hausnotruf durch die Krankenkasse zu beantragen. Welche Voraussetzungen sind das?

  1. Es muss mindestens Pflegegrad 1 festgestellt worden sein.
  2. Der oder die Betroffene lebt ganz oder teilweise allein oder lebt mit jemandem zusammen, der/die im Notfall nicht helfen könnte.
  3. Der oder die Betroffene könnte aufgrund des Gesundheitszustandes nicht selbst per Telefon Hilfe holen.
  4. Der ausführende Hausnotrufanbieter ist von der Pflegeversicherung anerkannt.

Personen, bei denen kein Pflegegrad festgestellt wurde, die aber trotzdem auf die Vorteile des Hausnotrufes für Senioren nicht verzichten wollen, müssen die Kosten leider komplett selbst tragen. Welche Kosten des Hausnotrufs die Krankenkassen, beziehungsweise die Pflegeversicherung übernehmen, ist ebenfalls festgelegt:

  1. Installation, Inbetriebnahme und Einweisung bis zu 10,49 Euro
  2. Monatliche Mietkosten für den Hausnotruf bis zu 25,50 Euro (beides inklusive Mehrwertsteuer)

Zusätzliche Leistungen des Anbieters wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Schlüsseldienstes sind in der Kostenübernahme für den Hausnotruf nicht enthalten. 

Kostenübernahme Hausnotruf – der Ablauf

Als erstes müssen Sie sich um die Erteilung eines Pflegegrades kümmern, mindestens Pflegegrad Eins ist erforderlich. Die notwendigen Antragsformulare zur Übernahme der Kosten für den Hausnotruf durch die Krankenkasse erhalten Sie direkt bei der Kranken- oder Pflegekasse, oder aber beim Anbieter Ihres Hausnotrufes. Der Anbieter ist Ihnen zumeist bei der Antragstellung behilflich, wenn er nicht gar die Formalitäten gänzlich selbst übernimmt.

Im nächsten Schritt überprüft die Krankenkasse ob in Ihrem Fall für den Hausnotruf für Senioren die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu werden die vorgelegten Akten geprüft, und eine weitere Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist möglich. Danach erfolgt die Genehmigung, beziehungsweise im ungünstigen Fall die Ablehnung.

Nun müssen Sie noch mit Ihrem Hausnotrufanbieter einen Termin für die Installation und die Einweisung machen. Bei einer Ablehnung hat jeder Antragsteller die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – meist schriftlich innerhalb weniger Wochen – um vielleicht doch noch eine Kostenübernahme für den Hausnotruf zu erhalten. Wir von HelpPhone stehen Ihnen von Anfang bis Ende mit Rat und Tat zur Seite. Und sollte die Genehmigung der Kostenübernahme des Hausnotrufes erst eingegangen sein, NACHDEM der Hausnotruf schon installiert wurde, erhalten Sie die Kosten für den Hausnotruf für Senioren auch rückwirkend erstattet. Natürlich nur, wenn Sie den Antrag VOR der Auftragserteilung gestellt haben, und wenn alle Kriterien erfüllt sind. Bei Fragen und Unklarheiten, kontaktieren Sie uns bitte ohne zu zögern, wir kennen uns in der Thematik aus und helfen Ihnen gern!