Mit dem Hausnotrufgerät bekommen pflegebedürftige und alleinlebende, ältere Menschen ein Notrufsystem an die Hand, mit dessen Hilfe sie ihre Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden erhalten können, ohne in eine pflegende Einrichtung umziehen zu müssen. Mithilfe des Hausnotrufes können sie im Bedarfsfall auf sich aufmerksam machen und können sicher sein, das adäquate Hilfe kommt. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ist der Verbleib im eigenen Zuhause oftmals sehr wichtig. So trägt ein Hausnotrufgerät nicht selten zum Selbstwertgefühl sowie zum Wohlfühlen und damit zur psychischen Gesundheit der betroffenen Person bei.

Geeignet ist das Hausnotrufgerät, wenn die ältere oder kranke Person zwar regelmäßig Pflege und Unterstützung benötigt, jedoch ansonsten den Alltag selbständig bewerkstelligen kann. Oft sichern sich auch Senioren mit dem Hausnotruf ab, die zwar keine regelmäßige Unterstützung brauchen, die aber zum Beispiel fürchten, in der Wohnung, bei der Gartenarbeit oder beim Einkaufen zu stürzen. Ein Druck auf den Alarmknopf am Handgelenk oder an der Halskette, und sichere Hilfe kommt binnen Minuten. So wird das Leben mit chronischen Erkrankungen oder mit Vorerkrankungen, beispielsweise Erkrankungen des Herzens, etwas weniger belastend.

Auch pflegende Angehörige bestehen gelegentlich auf ein Hausnotrufgerät, wenn sie sicher gehen wollen, dass ihren Lieben nichts passieren kann – auch wenn sie selbst einmal durch Krankheit oder auch Überforderung verhindert sein sollten und die notwendige Pflege nicht mehr selbst leisten können. Hier lautet das Stichwort „Pflegenotdienst“, ein bedeutender Aspekt bei der häuslichen Pflege. Ein Hausnotruf bei Pflegegrad 2 zum Beispiel wird von der Pflegeversicherung zumindest teilweise mitfinanziert.

Hausnotruf für Pflegegrad 2 – für wen nicht geeignet?

Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Anwendung eines Hausnotrufgerätes ist natürlich als erstes, dass die betroffene Person körperlich in der Lage ist, den Alarmknopf oder das HelpPhone zu betätigen. Bei körperlichen Einschränkungen, die dies verhindern, ist eine Hausnotruf nicht sinnvoll. Bei einem Pflegenotruf wiederum, den Angehörige nutzen würden, sieht das schon wieder anders aus.

Die zweite wichtige Voraussetzung ist, dass sich die betroffene Person in einem geistigen Zustand befindet, der es ihr erlaubt, den Zweck des Hausnotrufgerätes zu verstehen. Ist beispielsweise eine Demenz vorhanden, die verhindert, dass die betroffene Person die eigene Situation erkennen und einschätzen kann, besteht die Gefahr, dass der Hausnotruf entweder zu häufig als Fehlalarm, oder aber im entscheidenden Moment gar nicht betätigt wird. Ob im Einzelfall ein Hausnotruf, ein Pflegenotruf oder keines von beiden die richtige Wahl darstellt, kann nur im Einvernehmen aller Beteiligten, also den Betroffenen, Angehörigen, Ärzten und Pflegediensten entschieden werden.